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   OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09   

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OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09 (https://dejure.org/2009,29793)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.06.2009 - 2 W 38/09 (https://dejure.org/2009,29793)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 2 W 38/09 (https://dejure.org/2009,29793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer ohne ausreichende Prüfung der Elterneignung und des Kindeswohls ergangenen kenianischen Adoptionsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer ohne ausreichende Prüfung der Elterneignung und des Kindeswohls ergangenen kenianischen Adoptionsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Bei einer Adoptionsentscheidung ist der ordre public betroffen, wenn die Rechtsfolgen der ausländischen Adoptionsentscheidung in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Kindesannahme nach deutschem Recht (§ 1741 BGB), die im Wesentlichen den Kindesinteressen dienen soll, oder gegen das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Kindes aus Art. 1, 2 GG verstößt (BayObLGZ 2000, S. 180 ff.).

    Ein Verstoß gegen den ordre public würde sich aber auch aus einer unzutreffenden Rechtswahl nicht ergeben (BayObLGZ 2000, S. 180 ff.).

    Die Anerkennung der Adoption dient auch nicht deshalb dem Kindeswohl, weil es ansonsten zu einer "hinkenden" Adoption käme, bei der das Kind nach seinem Heimatrecht aufgrund der Adoption nicht mehr als Kind seiner leiblichen Eltern anzusehen ist, während nach deutschem Recht die Anerkennung versagt wird (vgl. dazu BayObLGZ 2000, S. 180 ff.).

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Kindeswohl bei der Adoptionsentscheidung ausreichend berücksichtigt worden ist (vgl. nur KG, FamRZ 2006, S. 1405 ff.; OLG Celle, FamRZ 2008, S. 1109 f.; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Auflage, § 16a Rn. 8; Henrich in: Staudinger, 2008, Art. 22 EGBGB Rn. 95).

    Nach anderer Auffassung dagegen hat eine Anerkennung trotz Verfahrensmängeln des ausländischen Adoptionsverfahrens dann zu erfolgen, wenn das deutsche Gericht im Anerkennungsverfahren feststellt, dass die Adoption dem Kindeswohl entspricht (AG Hamm, JAmt2004, S. 375 ff; AG Hamm, JAmt 2006, S. 363 f.; AG Hamm, IPRax 2007, S. 326 ff.; KG, FamRZ 2006, S. 1405 ff., wonach eine Anerkennung aufgrund nachträglicher Prüfung nur dann nicht in Betracht kommt, wenn im Heimatland überhaupt keine und nicht lediglich eine unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat).

  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Kindeswohl bei der Adoptionsentscheidung ausreichend berücksichtigt worden ist (vgl. nur KG, FamRZ 2006, S. 1405 ff.; OLG Celle, FamRZ 2008, S. 1109 f.; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Auflage, § 16a Rn. 8; Henrich in: Staudinger, 2008, Art. 22 EGBGB Rn. 95).

    In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass ein Verfahren, bei dem die Eignung der Adoptiveltern nicht durch eine Fachstelle an ihrem Wohnsitz geprüft worden ist, gegen den ordre public verstoße, so dass eine Anerkennung der Adoptionsentscheidung nicht in Betracht komme (OLG Celle, FamRZ 2008, S. 1109 f.; OLG Düsseldorf, I-25 Wx114/07, Beschluss vom 19. August 2008, unveröffentlicht; LG Stuttgart, JAmt2008, S. 102 ff.; AG Celle, JAmt 2004, S. 377 f.).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Zum anderen wäre dem Kindeswohl der Vorrang vor den Elterninteressen einzuräumen (vgl. nur BVerfGE 68, 176; BVerfGE 79, 203).
  • BGH, 18.06.1970 - IV ZB 6/70

    Elterliche Gewalt des Vaters (VAR - Ägypten)

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Ein die Anerkennung ausschließender Verstoß gegen den deutschen ordre public liegt nur vor, wenn dadurch der Kernbestand der inländischen Regelung angetastet würde bzw. das Ergebnis "zu den Grundgedanken der deutschen Regelung und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es von uns für untragbar gehalten wird" (BGHZ 50, 370, 375; BGHZ 54, 132, 140; Henrich in: Staudinger, 2008, Art. 22 EGBGB Rn. 88).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Zum anderen wäre dem Kindeswohl der Vorrang vor den Elterninteressen einzuräumen (vgl. nur BVerfGE 68, 176; BVerfGE 79, 203).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Ein die Anerkennung ausschließender Verstoß gegen den deutschen ordre public liegt nur vor, wenn dadurch der Kernbestand der inländischen Regelung angetastet würde bzw. das Ergebnis "zu den Grundgedanken der deutschen Regelung und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es von uns für untragbar gehalten wird" (BGHZ 50, 370, 375; BGHZ 54, 132, 140; Henrich in: Staudinger, 2008, Art. 22 EGBGB Rn. 88).
  • AG Köln, 14.01.2008 - 60 XVI 205/06

    International privatrechtliche Ausgestaltung der Anerkennung einer durch Urteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
    Einer persönlichen Anhörung des fünf Jahre alten Betroffenen nach § 5 Abs. 3 S. 2 AdWirkG bedurfte es nicht, weil sie angesichts der feststehenden Tatsachen über die (fehlende) Elterneignung der Beteiligten zu 1. keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung haben konnte und der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist (vgl. AG Köln, FamRZ 2008, S. 1111 f.).
  • LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Der Großvater ist ebenfalls keine unabhängige Prüfinstanz, sondern er fungierte als Vormund (vgl. zu allem Steiger a.a.O. S. 198; Schlauß a.a.O. S. 1700; KG 2006 und 2008 a.a.O.; Amtsgericht Hamm a.a.O Rdnr. 11; LG Flensburg a.a.O. Rdnr. 34; OLG Köln a.a.O. S. 166 1.Sp.; Kammer 1.9.2009 a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG v. 24.06.2009 - 2 W 38/09 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; s.a. BayObLGZ 2000, 180, zitiert nach juris).

    Zwar ist maßgeblich für die Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (Schlauß a.a.O. S. 1701; BayObLGZ 2000 a.a.O.; KG FamRZ 2006, 1405 - zitiert nach juris -), und nach heutiger Betrachtung dürfte die Adoption dem Kindeswohl entsprechen, denn vorliegend hat der Betroffene mit dem Annehmenden und der Beteiligten zu 1. zusammen gewohnt, es handelt sich um das Stiefkind des Annehmenden, sodass eine Eltern-Kind-Beziehung nach dem Vortrag der Beschwerdeführer bestand, die Republik Ghana hält die Adoption für wirksam (vgl. hierzu KG FamRZ 2006 a.a.O.; BayObLGZ 2000 a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 W 38/09 -, alle zitiert nach juris) und der Betroffene, der bei der Adoption fast erwachsen war und jetzt 38 Jahre alt ist, möchte als Kind des Annehmenden gelten, wie es bis zu dessen Tode der Fall war und weswegen er auch deutsche Ausweispapiere hat.

  • AG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 470 F 16077/10
    Dies kann in eng umgrenzten Fällen zum Schutze der Kinder zu einer Anerkennung der ausländischen Entscheidung trotz erheblicher Mängel im ausländischen Verfahren fuhren (vgl. BayObLGZ 2000, 180 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 24.06.2009, Az. 2 W 38/09 - veröffentlicht in juris).
  • LG Rostock, 08.07.2010 - 3 T 53/10

    Anerkennungsfähigkeit einer ukrainischen Adoptionsentscheidung

    Darüber hinaus hat die Anerkennung der Adoption auch deshalb nicht zu erfolgen, weil die Adoption nicht dem Kindeswohl entspricht (vgl. Beschluss des OLG Schleswig vom 24.06.2009, Az. 2 W 38/09, veröffentlicht in juris).
  • AG Frankfurt/Main, 15.06.2010 - 49 XVI KIT 113/08
    Dies kann generell im Interesse des Kindes zu einer Anerkennung der ausländischen Entscheidung trotz erheblicher Mängel im ausländischen Verfahren führen (vgl. BayObLGZ 2000, 180 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 24.06.2009, Az. 2 W 38/09).
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